Kürzung der Aufwendungen für Bewirtungen, Repräsentationen, Geschenken, Fachliteratur, GWGs
Segmentierung
Leitsatz
1. Die Zuschätzung von Umsätzen in den Streitjahren ist bei summarischer Prüfung dem Grunde und der Höhe nach zu Recht erfolgt,
wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß und zu beanstanden ist (§§ 146, 158 AO).
2. Die Geschenke (z. B. Spirituosen, Geburtstagstorte, Socken, Theaterkarten, Zigaretten, Schmuck), soweit nicht der Abzug
nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG schon wegen des Überschreitens der Höchstgrenze zu versagen ist, und die Bewirtungsaufwendungen
sind auch deswegen im Streitfall nicht zu berücksichtigen, weil die Antragstellerin nach § 4 Abs. 7 EStG die Aufwendungen
i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 (Geschenke) und Nr. 2 (Bewirtung) EStG nicht einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben
aufgezeichnet hat.
3. Ein Handel mit Kleinmöbeln aus China stellt neben dem Betrieb eines Kunstantiquariats eine wirtschaftlich eigenständige
Betätigung dar, sog. Segmentierung (, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202)
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.