Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsvermittlung im Internet
Leitsatz
1. Der Betreiber einer Internetseite für den Vergleich von Kfz-Versicherern führt eine steuerfreie Versicherungsvermittlungstätigkeit
aus, wenn die Nutzer der Internetseite nach Eingabe ihrer sämtlichen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages erheblichen
Daten und Erhalt des Ergebnisses einer Vergleichsrechnung ein individuelles schriftliches Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages
mit dem Versicherer ihrer Wahl anfordern und der Betreiber dieses Angebot an den Versicherer über eine Schnittstelle weiterleitet.
2. Dem steht nicht entgegen, dass die dem Betreiber von dem Versicherer hierfür gewährte Fixkostenbeteiligung unabhängig vom
Zustandekommen des Versicherungsvertrages erfolgt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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