Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers für seine Geburtstagsfreier keine Werbungskosten
Leitsatz
1) Bei der Beurteilung, ob Bewirtungsaufwendungen anlässlich einer Geburtstagsfeier als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abziehbar sind oder nicht, ist eine Gesamtwürdigung der Feier vorzunehmen.
2) Dabei ist entscheidend, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen,
Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private
Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Ferner ist zu berücksichtigen, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet
und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 16/2011 S. 758 StBW 2011 S. 725 Nr. 16 RAAAD-87411
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