BGH Beschluss v. - EnVZ 72/10

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: OLG Düsseldorf, VI-3 Kart 162/09 (V) vom

Gründe

Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen vor (§ 86 Abs. 2 EnWG). Grundsätzliche Bedeutung kommt der Frage zu, ob im Rahmen einer individuellen Entgeltabrede gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV nur die Leistungs- oder auch die Arbeitsentgelte verringert werden können.

Fundstelle(n):
AAAAD-86997