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FG Münster Urteil v. - 11 K 3216/06 F EFG 2011 S. 1589 Nr. 18

Gesetze: AO § 42, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten/Betriebsausgaben: Gestaltungsmissbrauch durch Übernahme von Verbindlichkeiten

Leitsatz

1) Die Einbringung von Verbindlichkeiten in eine GbR, die allein dem Zweck dient, bislang nicht abzugsfähige Ausgaben in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern, ist rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO.

2) Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verbindlichkeiten bleiben steuerlich unberücksichtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2011 S. 758
EFG 2011 S. 1589 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2011 S. 2842
QAAAD-86876

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FG Münster, Urteil v. 01.10.2010 - 11 K 3216/06 F

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