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Lohnsteuer | Umzugsbedingte Unterrichtskosten und Umzugsauslagen ab
Das die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab veröffentlicht. Die neuen Werte gliedern sich wie folgt: Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Abs. 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1.617 €. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG beträgt für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 1.283 € und für Ledige bei Beendigung des Umzugs ab 641 €. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Abs. 3 Satz 2und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des [i]infoCenter „Umzugskosten” NWB PAAAA-57095 Ehegatten zum um 283 €. Die bisher geltenden Werte ( BStBl 2011 I S. 43) sind bei Umzügen, die nach dem beendet werden, nicht mehr anzuwenden.