Einbeziehung gezahlter Reisekosten in die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Darbietungen beschränkt steuerpflichtiger
Künstler
Proben und Aufführung sind eine einheitliche Darbietung
Leitsatz
1. In die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Darbietungen beschränkt steuerpflichtiger Künstler (hier Artisten) sind
neben den für die Darbietungen geleisteten Zahlungen auch Reisekostenerstattungen als geldwerter Vorteil einzubeziehen.
2. Die Einnahmen sind nicht in Einnahmen für Proben und solche für Shows aufzuspalten. Eine Probe ist keine eigene Show bzw.
Darbietung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAD-86578
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 24.08.2010 - 2 K 1022/10
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