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Versorgungszusagen an Gesellschafter einer KG und GmbH & Co. KG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-86491 Kleine und mittelständische Personengesellschaften wie die KG und die GmbH & Co. KG sind dadurch geprägt, dass die Gesellschafter aktiv in der Geschäftsführung mitarbeiten. Für diese Tätigkeit verspricht die Gesellschaft dem Gesellschafter regelmäßig auch eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente (Versorgungszusage). Häufig wird bei einer solchen Versorgungszusage nur auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben eingegangen und die Fragestellungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) werden außer Acht gelassen. Dies gilt insbesondere für die Frage der Anwendbarkeit des BetrAVG auf diese Gesellschafter als arbeitnehmerähnliche Personen (persönlicher Schutzbereich) und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Versorgungszusage.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Relevanz der Anwendbarkeit des BetrAVG auf die Versorgungszusage
[i]Schutzumfang der VersorgungszusageDas BetrAVG ist auf arbeitnehmerähnliche Gesellschafter anwendbar, nicht jedoch auf Gesellschafter, die als betriebsrentenrechtliche Unternehmer zu qualifizieren sind.
Die Anwendbarkeit des BetrAVG auf den Gesellschafter hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität des Schutzes von Anwartschaften und lauf...