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BGH III ZB 70/10, NWB 28/2011 S. 2360

Berufsrecht | Schiedsklausel in Praxiskaufvertrag trotz fehlgehenden Verweises wirksam

Die Schiedsabrede in einem Praxiskaufvertrag ist nicht schon deshalb unwirksam, weil das im Vertrag vereinbarte Anwaltsschiedsgericht und die in Bezug genommene Verfahrensordnung nicht bestehen. Im Streitfall lautete eine Klausel des Vertrags zum Kauf einer Anwaltskanzlei durch eine GbR „Schiedsgericht – Die Parteien regeln Unstimmigkeiten und Unvollständigkeiten dieses Vertrags in partnerschaftlichem Einvernehmen, notfalls durch Mediation eines einvernehmlich bestellten Rechtsanwalts. Danach verbleibende Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein Anwaltsschiedsgericht entschieden, dessen Zusammensetzung und Verfahren sich nach den Regeln der Rechtsanwaltskammer X bestimmen.” Nach erfolgloser Mediation wegen Unstimm...

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