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NWB Nr. 28 vom Seite 2363

Informationsaustausch mit der Schweiz auf OECD-Standard

[i]Engler, NWB 10/2011 S. 787 Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des DBA mit der Schweiz vorgelegt. Die Änderung des Vertrags ist darauf gerichtet, dass Informationen erteilt werden, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat „voraussichtlich erheblich” sind. Das bisherige [i]Bisherige Informationsaustauschklausel blieb hinter OECD-Standard zurück Abkommen habe eine Informationsaustauschklausel enthalten, die weit hinter dem OECD-Standard zurückgeblieben sei, erläutert die Bundesregierung. Es habe einen Informationsaustausch nur bei Betrugsdelikten vorgesehen. Da die Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe geahndet werde, sei kein Informationsaustausch möglich gewesen.

[i]Jetzt erkennt Schweiz OECD-Standard an Jetzt habe die Schweiz aber den OECD-Standard anerkannt. Die Änderung des Vertrags verpflichte dazu, Informationen zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat „voraussichtlich erheblich” seien. Es bedürfe allerdings eines Anlasses für ein Auskunftsersuchen, um anlasslose Anfragen „ins Blaue” auszuschließen. Außerdem sieht der Entwurf (BT-Drucks. 17/6257) weitere Veränderungen vor, etwa die Senkung der Mindestbeteiligungshöhe für die Gewährung des Nullsatzes bei Quellensteuern auf zwischengesellschaft...

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