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Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitslohn durch Beiträge des Arbeitgebers an eine Gruppenkrankenversicherung für polnische Saisonarbeiter
(1) Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung sind Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt (Anschluss an , Kurzinfo StuB 1999 S. 779). (2) Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist i. H. der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann (Anschluss an , Kurzinfo StuB 2011 S. 153). (3) Beiträge für eine Krankenversicherung der Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber nach einer zwischenstaatlichen Verwal...