Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 09.02.2011 IV R 37/08, StuB 13/2011 S. 514

Tarifbegünstigung des Ausgleichsanspruchs eines Versicherungsvertreters nach § 89b HGB

(1) Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b HGB gehört auch dann einkommen- und gewerbesteuerlich zum laufenden Gewinn und nicht zu einem Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs des Handelsvertreters zusammenfällt und der Handelsvertreter in Ruhestand tritt (Festhaltung an der BFH-Rechtsprechung). (2) Dass Ausgleichsansprüche eines Versicherungsvertreters nach § 89b HGB im Veranlagungszeitraum 2002 als außerordentliche Einkünfte nur noch durch die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG 2002, nicht aber durch den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 i.  V. mit Abs. 3 EStG 2002 tarifbegünstigt sind, ist nicht verfassungswidrig. (3) Dass sich der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbest...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen