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Konkretisierung des Finanzierungszusammenhangs als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags
(1) Für die Annahme des auch im Anwendungsbereichs des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG n. F.) erforderlichen Finanzierungszusammenhangs ist es gem. nrkr. NWB PAAAD-55654 nötig, dass die Absicht der Inanspruchnahme des Abzugsbetrags spätestens zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorliegt. Wie auch zuvor im Anwendungsbereich der Ansparabschreibung (§ 7g EStG a. F.) kann der Abzugsbetrag für die „künftige” Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts begehrt werden, nicht aber nachträglich für ein bereits angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut. (2) Die Gewährung des Investitionsabzugsbetrags kann frühestens in dem Jahr beantragt werden, der auf das Jahr, für den der Abzugsbetrag begehrt wird, folgt. Wollte man in di...