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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 321/2006

Gesetze: FGO § 76

Verwertung eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils

Leitsatz

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf sich das Finanzgericht in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu eigen machen, wenn die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge stellen, die das Finanzgericht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-86252

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.12.2008 - VI 321/2006

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