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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 4150/10

Gesetze: ZPO § 104 Abs 2, FGO § 139 Abs 1

Kosten:

Nachweis der Kosten des Vorverfahrens bei Beraterwechsel

Leitsatz

1) Ein Nachweis, dass die Kosten eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren tatsächlich angefallen sind, kann nur dann verlangt werden, wenn außerordentliche Umstände die Vermutung nahe legen, dass im Vorverfahren trotz Hinzuziehung eines Bevollmächtigten tatsächlich keine Kosten entstanden sind.

2) Ein Beraterwechsel zwischen Einspruchs- und Klageverfahren begründet keinen derartigen außerordentlichen Umstand.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 194 Nr. 3
VAAAD-86228

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 09.05.2011 - 10 Ko 4150/10

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