5 vor Kosten- und Leistungsrechnung
2. Aufl. 2011
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XX. Prozesskostenrechnung
264Ziel der Prozesskostenrechnung ist es, den stetig größer werdenden Anteil der Gemeinkosten an den Gesamtkosten verursachungsgerechter auf die Kostenträger zu verteilen, indem die für einzelne betriebliche Teilprozesse entstehenden Kosten ermittelt und anschließend den Kostenträgern entsprechend der mengenmäßigen Inanspruchnahme der Teilprozesse zugerechnet werden. Dabei ist die prozentuale Steigerung der Gemeinkosten insbesondere auf die zunehmende Automatisierung der Fertigung sowie die erhöhten Kosten in den indirekten Leistungsbereichen wie z. B. Beschaffung, Marketing, Entwicklung oder Vertrieb zurückzuführen. Eine Verteilung der Gemeinkosten mit Hilfe der Zuschlagskalkulation ist bei sehr hohen Gemeinkostenzuschlagssätzen aufgrund des angewandten Durchschnittsprinzips ungenau und nicht verursachungsgerecht, die so ermittelten Selbstkosten eines Kostenträgers sind dann nur bedingt aussagekräftig.
265 [i]Aufbau der Prozesskostenrechnung
266 [i]TätigkeitsanalyseSchritt 1: Tätigkeitsanalyse
Ermittlung von gleichartigen und sich regelmäßig wiederholenden Tätigkeiten in den entsprechenden Kostenstellen durch strukturierte Befragung der jeweiligen Mitarbeiter sowie Ausw...