5 vor Kosten- und Leistungsrechnung
2. Aufl. 2011
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II. Grundsätze und Prinzipien der Kostenerfassung
1. Grundsatz der Zweckorientiertheit
48Prinzipiell unterliegt die KLR keinerlei gesetzlichen Vorschriften, die Unternehmen sind daher frei in der Gestaltung und dem Aufbau der Kostenrechnung. Dabei sollte jedoch der Sinn und Zweck der KLR, durch aussagekräftige Auswertungen der betrieblichen Vorgänge unternehmenspolitische Entscheidungen zu lenken und zu erleichtern, nicht aus den Augen verloren werden.
2. Prinzip der Wirtschaftlichkeit
49 [i]Aufwand ≙ NutzenUm in einem Unternehmen wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen zu treffen, ist es in der KLR wichtig, für möglichst genaue und vollständige Kostenerfassungen und aussagekräftige Auswertungen zu sorgen. Gleichzeitig muss jedoch auch abgewogen werden, ob dem Aufwand, die Kosten exakt aufzunehmen, auch ein entsprechend hoher Nutzen gegenübersteht, es müssen daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sinnvolle Grenzen z. B. bei der Anzahl der zu unterscheidenden Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger gezogen werden.
3. Vollständigkeitsprinzip
50 [i]Ansatz aller Kosten und LeistungenUnabhängig von tatsächlich erfolgten Ausgaben oder Einnahmen müssen in der KLR alle Kosten und Leistun...