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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 26-27 | Betriebsveranstaltungen: 110-€-Grenze beim BFH auf dem Prüfstand

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob die 110-€-Grenze bei Betriebsveranstaltungen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden muss. Zudem muss der BFH zwei weitere interessante Fragen klären. Zum einen, ob die Reisekosten für auswärtige Mitarbeiter in die Berechnung der Gesamtkosten für die Betriebsveranstaltung einzubeziehen sind. Und zum anderen, ob bei der Prüfung der 110-€-Grenze auf die eingeladenen, die angemeldeten oder die tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen ist.

Track 26 | Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer

Mit einigen für die Praxis wichtigen Fragen rund um Betriebsveranstaltungen muss sich demnächst der Bundesfinanzhof befassen.

Für Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter gilt nach den Lohnsteuer-Richtlinien: Die Zuwendungen stellen keinen Arbeitslohn dar, wenn die Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Maßgeblich sind die Aufwendungen einschließlich der Umsatzsteuer. Voraussetzung ist: Die Teilnahme steht allen Betriebsangehörigen offen. Maximal sind zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr für denselben Personenkreis begünstigt.

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