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Track 25 | Doppelte Haushaltsführung: Unterkunftskosten bei geplantem Familiennachzug
In welcher Höhe können Unterkunftskosten am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden, wenn wegen des geplanten späteren Familiennachzugs (und der Verlagerung des Haupthausstandes) eine entsprechend große Wohnung angemietet wird? Diese Frage ist beim BFH anhängig. Das FG Nürnberg hatte entschieden, dass auch in diesem Sonderfall die 60-qm-Grenze gilt.
Zur doppelten Haushaltsführung ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof neu anhängig. Konkret geht es um die Frage: In welcher Höhe sind die Unterkunftskosten am Arbeitsort anzuerkennen? – Nun, das ist doch längst geklärt, werden Sie jetzt wahrscheinlich denken. Und damit haben Sie natürlich im Prinzip auch Recht.
Nur die notwendigen Mehraufwendungen sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Im Jahr 2007 hatte der BFH in einem Grundsatzurteil bestimmt: Die Kosten für eine Unterkunft am Beschäftigungsort sind angemessen, wenn sie die Durchschnittsmiete einer 60-qm-Wohnung nicht überschreiten. Da es auf die durchschnittliche Miete ankommt, kann im Einzelfall auch die Miete für eine besonders preiswerte 90 qm große Wohnung anzuerkennen sein. Umgekehrt kann die Miete be...