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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 06 | Zensus 2011: Aufwandsentschädigung für Interviewer ist steuerfrei

Die Entschädigungen an die Erhebungsbeauftragten des Zensus 2011 sind nach einer bundesweiten Abstimmung nicht in voller Höhe steuerfrei, sondern nur bis zu einem Betrag von 175 € monatlich. Die Interviewer können jedoch höhere Aufwendungen glaubhaft machen. Fahrtkostenerstattungen, die neben der Aufwandsentschädigung von den Kommunen gezahlt werden, sind insgesamt steuerfrei.

Etwa 80.000 Interviewer sind seit Mai unterwegs, um im Rahmen des Zensus 2011 Haushalte in Deutschland zu befragen. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhalten aber eine Aufwandsentschädigung. Beispielsweise im Emsland für jedes tatsächlich durchgeführte Interview 7,50 €. In Heidelberg sind es 9,50 €. Daneben gibt es Pauschalen je Anschrift. Da stellt sich die Frage: Wie sind die Zahlungen anlässlich der Volkszählung steuerlich zu behandeln?

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat über eine bundeseinheitliche Abstimmung informiert. Danach sind die Aufwandsentschädigungen nicht in vollem Umfang, sondern ohne weiteren Nachweis nur bis zu 175 € monatlich steuerfrei. Also nur bis zur Höhe der sogenannten Trainerpauschale. Allerdings haben die Erhebungsbeauftragten, ...

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