Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 09.02.2011 I R 47/09, StuB 12/2011 S. 475

Umfang der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung von öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen

Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen sind auch mit denjenigen gewerblichen Einkünften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, die sie aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen (Bezug: § 3 Nr. 11 GewStG; § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4, § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG).

Praxishinweise

Betreibt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kammer) ein der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Kammerangehörigen dienendes Versorgungswerk, unterhält sie hiermit einen Betrieb gewerblicher Art. Nach den insoweit gleichlautenden §§ 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG und 3 Nr. 11 GewStG sind steuerbefreit öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen, deren Angehörige aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung M...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen