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Keine Minderung des Betriebsvermögens durch Ausschüttungsverbindlichkeit für Ausschüttung vor beschlossener Bilanzerstellung
(1) Das Betriebsvermögen nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG wird gem. rkr. NWB NAAAD-54220 durch eine Ausschüttungsverbindlichkeit für eine Ausschüttung, die unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresüberschusses nach dem Bilanzstichtag und vor Bilanzerstellung beschlossen wurde, steuerlich nicht gemindert. (2) Es handelt sich auch nicht um eine Vorabausschüttung. Diese setzt voraus, dass Zahlungen an die Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahres geleistet werden (Bezug: § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a, § 4 Abs. 1, § 5, § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG; § 268 Abs. 1 HGB).