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BFH 17.02.2011 V R 39/09, BBK 12/2011 S. 559

Umsatzsteuer | Zahllast nach § 14c UStG auch bei unvollständiger Rechnung

Weist ein Rechnungsaussteller in seiner Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, muss er die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 UStG an das FA abführen. Dies gilt nach dem auch dann, wenn der Rechnungsempfänger die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer deswegen nicht als Vorsteuer abziehen kann, weil die Rechnung unvollständig ist und weder eine Rechnungsnummer noch den Lieferzeitpunkt enthält.

[i]Nur wenige Angaben genügen für die Zahllast nach § 14c UStG§ 14c UStG soll Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis verhindern. Hierfür genügt es, wenn der Rechnungssteller ein Dokument (Rechnung) erstellt, das lediglich Angaben enthält zum Rechnungsaussteller, (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und die gesonder...

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