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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 425/09

Gesetze: EStG § 33

Sanierung eines Fertighauses als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

  1. Zum Begriff der agB nach § 33 Abs. 1 EStG.

  2. Aufwendungen zur Sanierung eines Fertighauses die erforderlich werden, weil Zwischenwände formaldehydartig und tragende Holzbauteile mit einem schädlichen Holzschutzmittel imprägniert sind, sind nicht als agB abzugsfähig, wenn die Aufwendungen weder krankheitsbedingt oder durch eine konkrete Gesundheitsgefährdung erforderlich werden.

  3. Eine etwaige konkrete Gesundheitsgefährdung muss durch ein vor Durchführung der Sanierung von einer zuständigen amtlichen technischen Stelle erstelltes Gutachten nachgewiesen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2011 S. 875 Nr. 20
HAAAD-84562

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.02.2011 - 14 K 425/09

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