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FG Köln Urteil v. - 9 K 3079/10 EFG 2011 S. 1785 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Immobilien/Werbungskosten: Ausbaukosten nach Veräußerung der Immobilie für einen Öltank keine nachträglichen VuV-Werbungskosten

Leitsatz

Wird ein Öltank, der während der Zeit der Vermietung einer Immobilie wegen Umstellung auf Gasheizung überflüssig geworden ist, nach Veräußerung der Immobilie entfernt, so sind die Kosten hierfür nicht mehr als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Ein Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften besteht nicht mehr.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 15 Nr. 1
EFG 2011 S. 1785 Nr. 20
YAAAD-83888

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 30.03.2011 - 9 K 3079/10

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