Umsatzsteuerfreiheit der Erlöse eines einem Verband der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossenen eingetragenen Vereins aus
einem Behindertenfahrdienst
Leitsatz
1. Erlöse eines dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband-Gesamtverband e.V. angeschlossenen eingetragenen Vereins, der
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt, aus Leistungen im Behinderten-Fahrdienst im Rahmen eines Zweckbetriebs
sind umsatzsteuerfrei.
2. Die Frage, ob die Fahrdienstleistungen den Behinderten als Begünstigten unmittelbar zugute kommen, entscheidet sich unabhängig
von der Frage, wer Vertragspartner der Wohlfahrtseinrichtung geworden ist.
3. Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Kindergärten, Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen durch einen
Verband der Wohlfahrtspflege bzw. eine Mitgliedseinrichtung erfolgt im Rahmen eines Zweckbetriebs, so dass bei Einhaltung
des Preisabstandsgebots gemäß § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG die Beförderungsleistungen umsatzsteuerbefreit sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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