Keine Umsatzsteuerfreiheit von im Zusammenhang mit Bauherrenmodellen erbrachten Steuerberatungsleistungen
Umsatzsteuerpflicht auch bei Nichtigkeit des der Leistung zugrunde liegenden Vertrages.
Leitsatz
1. Die Umsatzsteuerpflicht für im Zusammenhang mit Bauherrenmodellen erbrachte Steuerberatungsleistungen ist bei gleichzeitiger
Erhebung der Grunderwerbsteuer weder verfassungswidrig noch verstößt sie gegen das Gemeinschaftsrecht.
2. Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG fallen nicht Steuerberatungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb
eines Grundstücks erbracht werden.
3. Der Umsatzsteuerpflicht einer Leistung steht nicht entgegen, dass der ihr zugrunde liegende Vertrag nichtig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAD-83850
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.04.2009 - 10 K 355/09
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