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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 187

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit

Weitere Konsequenzen für die Anlageberatung

Uwe Schelske

Am trat das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz – AnsFuG) in einigen Regelungsbereichen in Kraft (BGBl 2011 I S. 538). Der Gesetzgeber hat aus der Diskussion um die Qualität der Anlage-beratung, die auf politischer Ebene nach der Insolvenz von Lehmann einsetzte, weitere Konsequenzen für die Anlageberatung in Finanzinstrumenten (§ 2 Abs. 2b WertpapierhandelsgesetzWpHG) gezogen. Der Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen des AnsFuG aus Sicht der Kreditwirtschaft sowie des Privatkunden.

I. Zielsetzung

Viele Privatanleger haben im Rahmen der Lehmanninsolvenz mit Anlageprodukten Kapitalverluste erlitten. Das ist in der Politik nicht ohne Echo geblieben. Die juristische, gerichtliche Aufarbeitung von Anlageempfehlungen, bei denen es primär um Empfehlungen des Bankberaters geht, ist seitdem in vollem Gange. Die Folgen der Lehmanninsolvenz haben über die Lehmannpapiere hinaus allgemein für das Thema Falschberatung sensibilisiert. Der Gesetzgeber erkennt mit dem AnsFuG weiteren Handlungsbedarf, weil sich seiner Ansicht nach in der öff...

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