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IWB Nr. 6 vom Seite 303 Fach 11a Seite 414

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Januar 2000)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-216/97 (J. u. M. Gregg)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 269 u. 333.

Tenor:

Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) ist in dem Sinne auszulegen, daß die in den Buchst. b und g dieser Bestimmungen enthaltenen Begriffe ”andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art” und ”andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen” natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, nicht von der Steuerbefreiung ausschließen.

Rechtsgrundlage:

Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d und g Nr. 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG).

2. Rs. C-305/97 (Royscot Leasing Ltd.)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 271 u. 334.

Tenor:

  1. Die Mitgliedstaaten durften gemäß Art. 11 Abs. 4 der 2. MWSt-Richtlinie (67/228/EWG) Vorschriften, die das Recht zum Abzug der beim Erwerb von Kraftfahrzeugen, die der Steuerpflichtige für die Zwecke seiner steuerpflichtigen Umsätze verwendet, anfallenden Mehrwertsteuer allgemein ausschließen, selbst dann einführen oder beibehalten und dürfen sie gemäß Art. 17...

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