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InfoCenter - Stand: 20.05.2024

Due Diligence (HGB)

Clemens Willeke
Aktuell

Aufgrund der regelmäßig erheblichen finanziellen Tragweite von Unternehmensakquisitionen werden geplante Transaktionen regelmäßig einer vorherigen professionellen und umfassenden sog. Due Diligence unterzogen (Financial, Tax, Legal etc.). Die in der NWB Datenbank abrufbare Checkliste NWB EAAAD-89566 bietet dabei eine wertvolle Unterstützung.

1. Begriff und Anwendungsbereich

Der englische Begriff Due Diligence bedeutet sinngemäß „gehörige Sorgfalt“ bzw. „sorgsame Erfüllung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Entsprechend ihrer Zielsetzung lässt sich die Due Diligence jedoch am treffendsten als „prospektive Risikoprüfung“ beschreiben.

Während der Due Diligence überprüft ein potenzieller Käufer den Kaufgegenstand, wobei Art und Umfang der Untersuchung gesetzlich nicht normiert sind. Allerdings haben sich in der Praxis gewisse Standards herausgebildet.

Regelmäßig umfasst die Due Diligence die Prüfung, Analyse und Bewertung der finanziellen Kennzahlen und der rechtlichen sowie steuerlichen Gegebenheiten eines Zielunternehmens. Dadurch soll sich ein möglichst umfassendes Gesamtbild von diesem ergeben (u. a. detaillierte Stärken-/Schwächen-Analyse), um Risiken zu erkennen und Informationsgrundlagen für die Kaufpreisermittlung zu erarbeiten.

Die Untersuchung wird dabei unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten durchgeführt.

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