Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom ).
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