Forstwirtschaft: Betrieb / Teilbetrieb im Sinne des § 6 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass ein Betrieb / Teilbetrieb übertragen wird. Dies bedeutet,
dass der Veräußerer einen solchen abgeben, der Erwerber einen solchen erhalten muss. Ist bei einem Forstwirt der Betrieb so
verkleinert worden, dass er kein auskömmliches Wirtschaften mehr zulässt (z.B. Fläche unter 1 ha), stellt die vorhandene Fläche
zwar noch forstwirtschaftliches Betriebsvermögen dar; übergibt er sie aber unentgeltlich, erhält der Erwerber keinen forstwirtschaftlichen
Betrieb / Teilbetrieb.
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.03.2011 - 1 K 1498/2008