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IWB Nr. 21 vom Seite 1013 Fach 11a Seite 140

Mindestbeteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft bei Gewinnausschüttung

Verbundene Rs. C-283/94 (Denkavit), C-291/94 (Vitic), C-292/94 (Voormeer)

Art. 3, 5 der Richtlinie 90/435 EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten

Rechtsspruch (des Europäischen Gerichtshofs):

1. Ein Mitgliedstaat darf die Gewährung der in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vorgesehenen Steuervergünstigung nicht davon abhängig machen, daß die Muttergesellschaft im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung mindestens so lange, wie es dem von ihm nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie festgesetzten Zeitraum entspricht, einen Anteil am Gesellschaftskapital der Tochtergesellschaft von wenigstens 25 % besessen hat. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, zu regeln, wie die Einhaltung dieser Mindestbeteiligungszeit gemäß den in ihrem innerstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahren durchgesetzt werden soll. Jedenfalls verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht dazu, die Vergünstigung sofort zu gewähren, wenn die Muttergesellschaft sich einseiti...

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Mindestbeteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft bei Gewinnausschüttung

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