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Abwicklung der Insolvenz im Regelinsolvenzverfahren trotz früherer Selbständigkeit
Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, bleiben Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Das ergibt sich eindeutig aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (BT-Drucks. 14/5680 S. 30). Sie stehen der Anwendung der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbständig wirtschaftlich tätigen Schuldnern entgegen. Im Streitfall hat der als Insolvenzberater agierende Steuerberater daher nicht seine Prüfungs- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Insolvenz des Mandanten fahrlässig verletzt, indem er allein zu einem Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens riet. Ein Hinweis auf die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens...