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§ 50 SME-IFRSs für kleine und mittelgroße Unternehmen
1 Überblick
1Nach mehr als sechs Jahren Bearbeitungszeit hat der IASB am den Bilanzierungsstandard IFRS for Small and Medium-sized Entities (kurz: SME) veröffentlicht. Nach mehr als sechs Jahren Bearbeitungszeit hat der IASB am den Bilanzierungsstandard IFRS for Small and Medium-sized Entities (kurz: SME) veröffentlicht.
Der Standard enthält vor allem
zahlreiche Erleichterungen (durch die Streichung von Wahlrechten aber auch Einschränkungen) In Bilanzierung, Bewertung, Ausweis und Konsolidierung (Rz 7)
eine (noch allgemeinem Urteil nicht weit genug reichende) Reduktion der Anhangsangaben.
Entgegen der nach den full IFRSs praktizierten kontinuierlichen Standardentwicklung soll der SME-Standard nur in größeren Zeitabständen von 2 bis 3 Jahren revidiert werden (SME.P16 und P17).
2Die praktische Bedeutung der SME-IFRSs in Deutschland ist gering: Sie können nur freiwillig, ohne befreiende Wirkung von gesetzlichen Rechnungslegungspflichten zur Anwendung gelangen. Ein Anreiz zur freiwilligen Anwendung der SME-IFRSs besteht kaum, weil
sie weder eine Grundlage der Steuerbilanzierung liefern noch der Feststellung des gesell...