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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 681/2007 EFG 2011 S. 1642 Nr. 18

Gesetze: GewStG § 7

Gewinne aus den Veräußerungen von Kommanditanteilen kein laufender Gewinn

Leitsatz

Gewinne aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft, die gewerblichen Grundstückshandel betreibt, sind der laufenden unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus Grundstücken besteht, die dem Umlaufvermögen der Personengesellschaft zuzurechnen sind.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2518 Nr. 41
EFG 2011 S. 1642 Nr. 18
MAAAD-82372

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.04.2010 - 5 K 681/2007

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