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Umsatzsteuer auf gewerblichen Grundstücksverkauf in Dänemark
Struktur, Hintergrund und Perspektive der Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht
Ab dem hat Dänemark die Umsatzsteuer auf den gewerblichen Grundstückshandel eingeführt. Dies sollte die Spekulation eindämmen. Primäres Ziel war dabei nicht, den privaten Immobilienverkauf zu treffen. Es wird allerdings jeglicher gewerbliche Verkauf neuer Immobilien durch natürliche und juristische Personen umsatzsteuerpflichtig. Damit werden die Immobilienpreise in Dänemark steigen. Auch die dänischen Gemeinden handeln als Unternehmen und müssen die Umsatzsteuer abführen. Erst über fünf Jahre alte Immobilien sind nicht betroffen.
I. Der gewerbliche Grundstückshandel in Dänemark
[i]Sonderregel zur Befreiung von Immobilien gilt nicht mehrSeit dem ist der gewerbliche Grundstücksverkauf in Dänemark umsatzsteuerpflichtig. Damit unterliegt der Verkauf eines neuen Grundstücks, der getrennte Verkauf eines bebauten Grundstücks, der Verkauf eines Neugebäudes mit dazugehörigem Boden, Um- und Anbauten u. a. sowie der Verkauf von Wertpapieren/Rechten an Immobilien der Umsatzsteuer. Damit wurde eine dänische Sonderregel aufgehoben, die bisher den Grundstücksverkauf von der Umsatzsteuer befreite.
Der neue Wortlaut des § 13 des dänischen Umsatzsteuergesetzes (dänUStG) lautet seit dem : „Folgende Waren und Leistung...