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Umsatzsteuer | Privates Blockheizkraftwerk
Das BMF hat zur Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Bemessungsgrundlage von Kraft-Wärmekopplungsanlagen (KWK-Anlagen), insbesondere von Blockheizkraftwerken Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst ( IV D 2 – S 7124/07/10002 NWB PAAAD-78866).
Der BFH hat 2008 entschieden, dass ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung dient. Eine solche Tätigkeit begründet daher – unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen – die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn ...