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Umsatzsteuerfreiheit im Gesundheitssektor
Rechtsprechungsänderung bei Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin?
[i]EuGH, Urteil v. 18. 11. 2010 - Rs. C-156/09, Verigen NWB PAAAD-56785 Mit seinem hat der EuGH entschieden, dass das Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation aus therapeutischen Zwecken eine „Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin” ist (, Verigen NWB PAAAD-56785). Verwirrend ist, dass der EuGH für solche Laborleistungen als Rechtsgrundlage Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL anführt, wobei er für diese Art von Leistungen bisher nur die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL in Betracht gezogen hatte. Der Beitrag stellt dar, wie das Urteil des EuGH in der Rechtssache Verigen in den Gesamtzusammenhang zu bringen ist und welche möglichen Konsequenzen sich im weiteren Verlauf für die Rechtsprechung und das nationale Umsatzsteuerrecht ergeben könnten.
I. Gemeinschaftsrechtliche Grundlage
[i]Zwei unterschiedliche Befreiungstatbestände für medizinische LeistungenIm Titel IX Kapitel 2 der MwStSystRL hat der Gemeinschaftsgesetzgeber die Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten normiert (bisher Art. 13 Teil A der 6. EG-RL). Dabei wird in Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL unterschieden zwischen Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen in...