Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsbehelfe bei Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Anhängige Verfahren vor dem EGMR und Handhabung in der Finanzverwaltung
[i]Verfahren zum Haushaltsfreibetrag, zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zur steuerfreien Abgeordnetenpauschale vor EGMR anhängigMittlerweile wird nicht nur vor dem BVerfG sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) um steuerliche Fragen gestritten. Es handelt sich hierbei – soweit bekannt – um die Verfahren zum alten Haushaltsfreibetrag (Az. 43576/09) und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Az. 45624/09), vgl. NWB 49/2009 S. 3787. Jüngst ist noch das Verfahren zur steuerfreien Abgeordnetenpauschale hinzugekommen (Az. 7258/11), vgl. NWB 10/2011 S. 770 NWB VAAAD-62407 und Editorial, NWB 48/2010 S. 3849. Die vorangegangenen Verfassungsbeschwerden wurden jeweils zurückgewiesen und entsprechende Vorläufigkeitsvermerke werden in den Steuerbescheiden nicht mehr angebracht. [i]Finanzverwaltung: Rücknahme der Einsprüche, kein Ruhen des VerfahrensSteuerpflichtige, die Einsprüche gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um an einem möglichen positiven Ausgang der Verfahren vor dem EGMR teilzuhaben, werden von der Finanzverwaltung zunehmend mit dem Verlangen nach Rücknahme der Einsprüche konfrontiert. Zur Begründung wird angeführt, Entscheidungen des EGMR hätten „keine kassatorische Wirkung” oder ein Ruhen des Verfahrens sei...