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Abgabenordnung | Grobes Verschulden bei Verwendung des Elster-Programms
Der Grundsatz, dass ein Steuerpflichtiger grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, die zur Einkommensteuererklärung dazugehörige „Anleitung zur Einkommensteuererklärung” – die sich auch im „Elster”-Programm befindet – im Einzelnen durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten, gilt nach dem auch dann, wenn die Steuererklärung mithilfe des „Elster”-Programms der Finanzverwaltung erstellt wird.
[i] FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13. 12. 2010 - 5 K 2099/09 NWB PAAAD-60465 Abweichend von der o. g. Entscheidung hat das im Falle eines Übertragungsfehlers eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit zugunsten des Steuerpflichtigen angenommen (der Steuerpflichtige hatte dort vergessen,...