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IWB Nr. 8 vom Seite 345 Fach 5 Frankreich Gr. 2 Seite 1346

Steueränderungen in Frankreich 2002/2003

von Rechtsanwalt/Steuerberater Wolfhard Tillmanns, Avocat au Barreau des Hauts de Seine, Düsseldorf/Neuilly

A. Finanzgesetz für 2003

Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:

  • die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2002 anwendbar;

  • die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft.

I. Einkommensteuer

1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle

Die neue Steuertabelle für 2002 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Einkommen in Euro
0 %
bis
4 191 €
7,05 %
von
4 191 €
bis
8 242 €
19,74 %
von
8 242 €
bis
14 506 €
29,14 %
von
14 506 €
bis
23 489 €
38,54 %
von
23 489 €
bis
38 218 €
43,94 %
von
38 218 €
bis
47 131 €
49,58 %
über
47 131 €

Gegenüber der Tabelle für 2001 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben und die Steuersätze zusätzlich zu der bereits im Herbst 2002 erfolgten generellen Senkung von 5 % um je 1 % gesenkt.

b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle

10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 229 € auf 12 437 € für in 2002 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 364 € auf 370 € angehoben. 10 %iger Pauschalabzug bei Pensionen und Renten: Dieser Abzug, der pro zusammenver...

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Steueränderungen in Frankreich 2002/2003

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