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Steueränderungen in Frankreich 2002/2003
A. Finanzgesetz für 2003
Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:
die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2002 anwendbar;
die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft.
I. Einkommensteuer
1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle
Die neue Steuertabelle für 2002 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz | Einkommen in Euro | |||
0 % | bis | 4 191 € | ||
7,05 % | von | 4 191 € | bis | 8 242 € |
19,74 % | von | 8 242 € | bis | 14 506 € |
29,14 % | von | 14 506 € | bis | 23 489 € |
38,54 % | von | 23 489 € | bis | 38 218 € |
43,94 % | von | 38 218 € | bis | 47 131 € |
49,58 % | über | 47 131 € |
Gegenüber der Tabelle für 2001 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben und die Steuersätze zusätzlich zu der bereits im Herbst 2002 erfolgten generellen Senkung von 5 % um je 1 % gesenkt.
b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle
10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 229 € auf 12 437 € für in 2002 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 364 € auf 370 € angehoben. 10 %iger Pauschalabzug bei Pensionen und Renten: Dieser Abzug, der pro zusammenver...