Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steueränderungen in Frankreich 2001/2002
A. Finanzgesetz für 2002
Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:
die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2001 anwendbar,
die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft.
I. Einkommensteuer
1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle
Die Steuertabelle für 2002 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz | Einkommen in Euro | ||||
0 % | bis | 4 121 € | |||
7,5
% | von | 4 121
€ | bis | 8 104 € | |
21
% | von | 8 104
€ | bis | 14 264 € | |
31
% | von | 14 264
€ | bis | 23 096 € | |
41
% | von | 23 096
€ | bis | 37 579 € | |
46,75
% | von | 37 579
€ | bis | 46 343 € | |
52,75
% | über | 46 343
€ |
Gegenüber der Tabelle für 2001 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,6 % angehoben und die Steuersätze um je 0,75 % für die ersten vier und um je 0,5 % Punkte für die zwei höchsten Tabellenstufen gesenkt.
b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle
10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 78 950 FF auf 12 229 € für in 2001 gezahlte Gehälter angehoben worden. Der Mindestabzug wurde von 2 350 FF auf 364 €...