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Steuerliche Behandlung spanischer Personenhandelsgesellschaften nach DBA
Das BMF hat mit seinem Schreiben v. zur steuerlichen Behandlung von spanischen Personenhandelsgesellschaften gemäß dem deutsch-spanischen DBA Stellung genommen und die diesbezüglichen Schreiben vom und aufgehoben. Da weder das DBA noch das spanische oder deutsche Handels- und Steuerrecht bezüglich der genannten Personenhandelsgesellschaften eine wesentliche Änderung erfahren haben, stellt sich die Frage nach dem Anlaß für das neue BMF-Schreiben. Laut mündlicher Auskunft des BMF sind die Beratungen des Ausschusses zur Neubearbeitung S. 1228 des Kommentars des OECD-MA im Frühjahr 1997 der konkrete Anlaß für das neue BMF-Schr. Danach soll von den Regierungsvertretern der OECD-Länder unter Mitwirkung des BMF beschlossen worden sein, zur Vermeidung von sog. ”weißen Einkünften” die steuerliche Freistellung von Einkünften nur noch in den Fällen anzuwenden, in denen der Quellenstaat sich durch das Abkommen nicht an der Besteuerung gehindert sieht. Bis heute hat diese Änderung keinen Eingang in den Kommentar zum OECD-MA gefunden. Das berücksichtigt meines Wissens zum ersten Mal die neue Auffassung des BMF (noch die ursprüngliche Auslegung vertre...BStBl 1997 I S. 796BStBl 1997 I S. 853