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FG Münster Urteil v. - 9 K 1842/10 K EFG 2011 S. 909 Nr. 10

Gesetze: EStG § 10d Abs 2 S 1, KStG § 8c Abs 1 S 1

Mantelkauf

Verlustabzug bei laufendem Gewinn vor Beteiligungserwerb

Leitsatz

Die Beschränkung des Verlustabzugs nach § 8c Abs. 1 KStG gilt bei einem unterjährigen Beteiligungserwerb nicht für den Abzug eines zum Schluss des Vorjahres festgestellten Verlustvortrags von einem im laufenden Jahr bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstandenen Gewinns bzw. dem hierauf entfallenden Gesamtbetrag der Einkünfte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2011 S. 23 Nr. 12
EFG 2011 S. 909 Nr. 10
KÖSDI 2011 S. 17380 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2011 S. 1224
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2011 S. 276
UAAAD-80839

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FG Münster, Urteil v. 30.11.2010 - 9 K 1842/10 K

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