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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 137/10 EFG 2011 S. 1261 Nr. 14

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

Au Pair-Aufenthalt: Kind ohne Ausbildungsplatz nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG

Leitsatz

  1. Beginnt ein Au Pair-Aufenthalt wegen mangelnder Gastfamilie erst deutlich später als geplant, führt das nicht dazu, dass ein Kind als „Kind ohne Ausbildungsplatz” nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG berücksichtigt werden kann.

  2. Der Au Pair-Aufenthalt ist keine Ausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1261 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2011 S. 1595
GAAAD-80835

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.12.2010 - 7 K 137/10

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