Keine nachträgliche Feststellung von Verlusten, die in
bereits verjährten Veranlagungszeiträumen vollständig verbraucht
worden wären
Leitsatz
1. Eine erstmalige Feststellung von
Verlusten aus Veranlagungszeiträumen, für die bislang keine
Einkommensteuererklärung abgegeben worden war, kommt nicht mehr in
Betracht, wenn die Festsetzungsfrist für den ersten Veranlagungszeitraum,
in den die nachträglich geltend gemachten Verluste hätten vorgetragen
werden können und in dem sie vollständig verbraucht worden
wären, bereits abgelaufen ist.
2. Daraus, dass der
Einkommensteuerbescheid für das erste in Betracht kommende Vortragsjahr
nicht mehr änderbar ist, folgt nicht, dass die festzustellenden Verluste
deswegen in den nächsten noch offenen Veranlagungszeitraum vorzutragen
sind.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1217 Nr. 19 EFG 2011 S. 1244 Nr. 14 Ubg 2012 S. 771 Nr. 11 QAAAD-80810
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.02.2011 - 5 K 5210/08
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