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Steuerrechtsentwicklungen in Österreich
I. Gesetzliche Neuregelungen
1. Maßnahmen zur Hochwasseropferentschädigung und zur Konjunkturbelebung
In Zusammenhang mit der Beseitigung von Hochwasserschäden und der Konjunkturbelebung wurden folgende steuerliche Begleitmaßnahmen geschaffen:
a) Wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit der Hochwasseropferentschädigung
Freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbes. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, sind nach § 3 Abs. 1 Ziff. 16 EStG beim Empfänger erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 steuerfrei. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei Wirtschaftsgütern, die unter Verwendung derartiger Zuwendungen angeschafft oder hergestellt wurden, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 6 Ziff. 10 EStG um den Betrag der Zuwendungen gekürzt werden.
Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 sind gem. § 4 Abs. 4 Ziff. 9 EStG Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbes. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie der Werbung des Unternehmens dien...