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Wegfall der französischen Steuergutschrift (avoir fiscal)
I. Die gemeinsame deutsch-französische Erklärung im Rahmen des Verständigungsverfahrens
In der Pressemitteilung F. 142 v. informiert das Bundesministerium der Finanzen die Öffentlichkeit darüber, dass Vertreter des BMF und des französischen Wirtschafts-, Finanz- und Industrieministeriums im Rahmen des Verständigungsverfahrens nach dem deutsch-französischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Auswirkungen der deutschen Unternehmenssteuerreform auf die im Abkommen geregelte französische Steuergutschrift (avoir fiscal) erörtert haben. Beide Seiten haben sich auf eine gemeinsame Erklärung über den Wegfall der französischen Steuergutschrift geeinigt. Der Zeitpunkt des Wegfalls dieser Gutschrift soll sich nach dem Anwendungsbeginn des neuen Körperschaftsteuergesetzes bestimmen. Die französische Delegation will in 2001 auf die Erhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden, die an juristische Personen im Sinne der gemeinsamen Erklärung gezahlt werden und die ihre Ansässigkeit in Deutschland durch den Vordruck RF 1A nachweisen, verzichten. Die gemeinsame deutsch-französische Erklärung im Rahmen des Verständigungsverfahrens hat folgenden Wortlaut:
In Anwendung von Art. 25 Abs. 3 des deutsch-französisch...