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Neues Verrechnungspreisgesetz in Deutschland
Nach monatelanger Diskussion haben Bundestag und Bundesrat am 11. April diesen Jahres nun endlich den Änderungen des Steuerrechts im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation und der Strafzuschläge zugestimmt. Damit enthält das deutsche Steuerrecht jetzt umfassende und strenge Verpflichtungen, Aufzeichnungen über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG zu erstellen.
I. Dokumentationsanforderungen
Die neuen Dokumentationsanforderungen befinden sich in § 90 Abs. 3 AO und beinhalten die folgenden Besonderheiten:
Die Stpfl. müssen Aufzeichnungen über die ”Art und den Inhalt” ihrer Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen erstellen;
die Aufzeichnungen umfassen ”alle wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbarung von Preisen und anderen Geschäftsbeziehungen”;
die Stpfl. müssen ihre Aufzeichnungen innerhalb von 60 Tagen nach Aufforderung vorlegen. Die Frist kann in begründeten Einzelfällen verlängert werden;
alle außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle müssen zeitnah dokumentiert werden;
die Finanzbehörde sollte Aufzeichnungen nur im Rahmen einer Außenprüfung anfordern; und
die Aufzeichnungspflichten gelten entsprechend für ...